Übersetzung wirtschaftlicher und juristischer Texte aus dem Französischen und Spanischen ins Deutsche und umgekehrt.
Beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden, Zeugnisse, notariellen Verträge usw. für amtliche und offizielle Nachweiszwecke (Spanisch-Deutsch / Deutsch-Spanisch und Französisch-Deutsch / Deutsch-Französisch).
Für beglaubigte Übersetzungen, die eine Apostille oder Vorbeglaubigung benötigen, nehme ich Ihnen gerne den Weg zum Landgericht bzw. die Korrespondenz mit dem Landgericht ab.
Auf Ihren Wunsch recherchiere ich Informationen zum Rechts- und Gerichtssystem eines französisch- oder spanischsprachigen Landes und stelle Ihnen diese Informationen zusammengefasst auf Deutsch bereit.
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass alle in Ihrer Kanzlei oder Ihrem Unternehmen in allen Sprachen die gleiche Sprache sprechen, erstelle ich Ihnen zweisprachige Terminologielisten und Glossare für Ihren Fachbereich.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich auf eine fremde Übersetzung eines Rechts- oder Wirtschaftstextes verlassen können, prüfe ich die Übersetzung auf ihre Korrektheit.
Falls Sie mit der Rechts- oder Wirtschaftsübersetzung eines anderen Anbieters in meinen Sprachkombinationen nicht zufrieden sind, lese ich die Übersetzung Korrektur. Manchmal ist jedoch auch eine Neuübersetzung die günstigere Alternative.
Eine speicherbare Zusammenfassung meines Angebots finden Sie in dieser PDF-Datei:
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Urkunde, notarielle Urkunde, öffentliche Urkunde
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Diane Keller
Dipl.-Übers. Diane Keller
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