Nur ein sprachlich sensibilisierter Muttersprachler beherrscht die Nuancen der Sprache, in der er schreibt, im erforderlichen Maß, um eine einwandfreie Sprachqualität zu gewährleisten. Daher werden grundsätzlich alle Übersetzungen nur von Muttersprachlern der Zielsprache mit nachgewiesener übersetzerischer Qualifikation angefertigt.
Sollte für die Übersetzung selbst ausnahmsweise einmal kein qualifizierter Muttersprachler der Zielsprache zur Verfügung stehen, so kann die Übersetzung u. U. von einem Muttersprachler der Ausgangssprache vorgenommen werden, wird dann aber auf jeden Fall durch einen Muttersprachler der Zielsprache überarbeitet.
Alle für die Übersetzung und die Übersetzungsprüfung herangezogenen Personen unterliegen selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht. Sollte Ihr Projekt jedoch so vertraulich sein, dass die Beteiligung weiterer Übersetzer und Korrektoren absolut ausgeschlossen werden muss, dann teilen Sie mir dies bitte vorab mit! In einem solchen Ausnahmefall kann ich Ihr Projekt auch alleine durchführen.
juristische Übersetzung, Französisch-Deutsch, Spanisch-Deutsch, Deutsch-Spanisch, Deutsch-Französisch, Muttersprachlerprinzip, Übersetzer, Muttersprachler der Zielsprache, Muttersprache, hohe Qualität Qualitätssicherung, Qualität, Übersetzung, Französisch, Spanisch, Deutsch, Recht, Wirtschaft, juristische Fachübersetzungen, Wirtschaftsübersetzung, BDÜ, Fachübersetzer, wirtschaftlich, Muttersprache, Muttersprachlerprinzip, Vier-Augen-Prinzip, Spezialisierung, nachweislich qualifizierter Übersetzer, ausgebildeter Jurist, spezialisiert, Terminologie, Terminologiearbeit, Recherche, Korrekturlesen, Korrektur, Korrektor, Korrekturgang, Lektorat, Lektor, Überprüfung, Prüfung
Diane Keller
Dipl.-Übers. Diane Keller
Überreiterweg 12
85748 Garching b. München
Germany
Tel.: +49 89 32308012
Fax: +49 89 32308013
translator@diane-keller.de