Vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei. Daher werden alle Übersetzungen von einem zweiten qualifizierten Übersetzer überprüft und korrigiert (außer Sie wünschen dies ausdrücklich nicht).
Mit der reinen Korrektur ist es aber noch nicht getan. Über das übliche und von der DIN EN 15038 geforderte Maß hinaus verfolge ich das Prinzip der gegenseitigen Kontrolle von Übersetzer und Korrektor. Die Korrekturen werden daher im Nachgang zwischen Übersetzer und Korrektor besprochen, so dass auch Irrtümer des Korrektors ausgeschlossen werden. In der Diskussion zwischen Übersetzer und Korrektor werden alle wichtigen Aspekte der Übersetzung nochmals eingehend beleuchtet und entschieden, so dass Sie schließlich eine besonders gründlich durchdachte Übersetzung erhalten, die allen Anfechtungen standhält.
Alle für die Übersetzung und die Übersetzungsprüfung herangezogenen Personen unterliegen selbstverständlich der Verschwiegenheitspflicht. Sollte Ihr Projekt jedoch so vertraulich sein, dass die Beteiligung weiterer Übersetzer und Korrektoren absolut ausgeschlossen werden muss, dann teilen Sie mir dies bitte vorab mit! In einem solchen Ausnahmefall kann ich Ihr Projekt auch alleine durchführen.
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Diane Keller
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