Qualifikation
- Diplom-Übersetzerin für Französisch und Spanisch mit Sachfach Recht, Institut für Übersetzen und Dolmetschen der Universität Heidelberg, Abschluss 1994
- Berufserfahrung als Angebotssachbearbeiterin im Sondermaschinenbau und als Vertriebsassistentin in der Lebensmittelindustrie
- Seit 2003 freiberufliche Übersetzerin mit Spezialisierung auf juristische und wirtschaftliche Fachtexte
Beeidigung:
- Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die französische und spanische Sprache (OLG Dresden)
- Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die französische Sprache (LG München I)
Berufsverbände:
- BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.)
- ADÜ Nord (Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland e.V.)
- DFJ (Deutsch-Französische Juristenvereinigung e.V.)
- DSJV (Deutsch-Spanische Juristenvereinigung e.V.)
Ehrenamtliche Tätigkeit:
- Gründerin und Moderatorin der Mailingliste »juristische Übersetzer«
- Ehrenamtliche Richterin am Niedersächsischen Finanzgericht (2006–2008)
Das sagen die Kunden:
Verlässliche und hochkompetente Übersetzer wie Sie ...
Weiterbildung:
- Berufsbegleitendes Studium des Wirtschaftsrechts
- Regelmäßige berufliche Weiterbildung, z. B. Teilnahme an den Weiterbildungsseminaren der Berufsverbände
Häufige Fragen
Übersetzer gibt es wie Sand am Meer. Wie finde ich den richtigen?
Übersetzer ist nicht gleich Übersetzer
Die Bezeichnung "Übersetzer" ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder, der zwei Sprachen leidlich spricht, kann sich mit dieser Berufsbezeichnung schmücken und seine mehr oder weniger qualifizierten Dienste auf dem Markt anbieten.
Doch eine gute Übersetzung erfordert mehr als nur Sprachkenntnisse in zwei Sprachen. Es sind hierfür eine ganze Reihe von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erforderlich, die eine Übersetzerausbildung unabdingbar machen.
Achten Sie daher auf die genaue Bezeichnung des Übersetzungsanbieters:
Diplom-Übersetzer, Diplom-Fachübersetzer, Diplom-Sprachmittler und akademisch geprüfte Übersetzer haben ein Übersetzerstudium an einer Universität oder Fachhochschule erfolgreich absolviert und alle Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen, die eine ordnungsgemäße Berufsausübung erfordert. Auch staatlich geprüfte Übersetzer haben meist eine – wenn auch nicht universitäre – Übersetzerausbildung absolviert und ihr Können in einer Prüfung unter Beweis gestellt.
Bei ausgebildeten Übersetzern, deren Übersetzerausbildung nicht an einer Hochschule erfolgt ist, sollten Sie außerdem darauf achten, ob diese ein anderes Hochschulstudium absolviert haben und Fremd- und Muttersprache darin zur Anwendung kamen. Denn Übersetzen verlangt einen Grad an Textkompetenz (Lese- und Textproduktionskompetenz), der erst auf Hochschulniveau erreicht wird. Nur wer gelernt hat, anspruchsvollste Texte in zwei Sprachen zu verstehen und selbst zu schreiben, ist in der Lage, gute Übersetzungen zu liefern.